DSGVO: So leicht können Sie die Datenschutz-Grundverordnung mit uns umsetzen

Marina
16.04.2018 0 2:39 min

Zehn Kundenbetreuer haben wir gefragt: „Was beschäftigt unsere Kunden momentan am meisten?“ Die Hälfte sagt: „DSGVO.“

DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung und wurde bereits 2016 vom europäischen Parlament der EU-Kommission beschlossen. Die Unternehmen haben aber bis zum 25. Mai 2018 Zeit, die DSGVO für sich umzusetzen. Deshalb mussten wir uns mit diesem Thema auseinandersetzten und haben eine einfache Lösung für Sie gefunden.

Was ist diese DSGVO?

Karl, unser Jurist bei sipgate, hat mir in einem gemeinsamen Gespräch erklärt, was hinter dieser Abkürzung steckt. „Dahinter verbirgt sich die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 in Kraft tritt“, sagt er. „Darüber hinaus, regelt sie die zukünftige Verarbeitung personenbezogener Daten und soll diese schützen“. Jetzt wird es klarer. Danke, Karl.

Die neue Regelung ist jetzt europaweit einheitlich und verpflichtet Unternehmen erweiterte Dokumentations- und Rechtschaftspflichten einzuhalten.

Was sind die relevantesten Neuerungen?

Zusätzlich zu den folgenden Punkten umfasst die neue Verordnung einige Dinge mehr. Alle hier aufzuzählen, sprengt diesen Artikel. Die am häufigsten angefragten Punkte, aus eingehenden Kundenanfragen, möchte ich Ihnen trotzdem nennen:

  • In allen EU-Staaten gelten gleiche Standards, um den Datenschutz einheitlicher zu regeln.
  • Es wird einfacher für Betroffene zu erfahren, welche Daten gesammelt und wie diese Daten erhoben, genutzt und verarbeitet werden.
  • Betroffene müssen der Speicherung der Daten zustimmen, können diese Einwilligung im Nachgang jedoch zu jeder Zeit widerrufen und die Löschung ihrer Daten einfordern.
  • Die Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass Sie alle Maßnahmen treffen, um den Datenschutz einzuhalten.

Wie gehen wir als Unternehmen damit um?

Das ist ganz einfach. Wir gehen den direkten Weg über unsere Website. Ab sofort ermöglicht Ihnen sipgate den Abschluss einer Auftragsverarbeitung, die den Anforderungen der DSGVO entspricht. Super Idee! Das Thema ist gerade überall top aktuell und je näher die Deadline rückt, desto mehr merken wir die Unsicherheit vieler  Kunden. Diese wollen wir ihnen durch Transparenz nehmen.

Warum eine Auftragsverarbeitung abschließen?

Die AV, so in Kurzform, ermöglicht uns personenbezogene Daten durch Dritte rechtskonform verarbeiten zu lassen und enthält vertragliche Regelungen, die zur Einhaltung der DSGVO dienen.

Bisher gilt das Bundesdatenschutzgesetz, in dem die AV, auch bekannt unter der Bezeichnung ADV (=Auftragsdatenverarbeitung), in Schriftform vereinbart werden muss. Das heißt: Die Verträge müssen unterschrieben per Post ausgetauscht werden. Das ist mühselig und verbraucht darüber hinaus eine Menge Papier. Das brauchen Sie so ab sofort nicht mehr tun.

Denn dieses Verfahren wird durch die DSGVO zukünftig erheblich vereinfacht. Der Abschluss einer Auftragsverarbeitung  ist jetzt auch bei uns online möglich. Klingt ganz simpel, ist es auch.

Sie haben schnellen Zugriff zu allen relevanten Informationen und die Möglichkeit, die AV unkompliziert und ohne großen Aufwand mit uns abzuschließen. Sie haben Fragen zur Vertragsform und zur Gültigkeit elektronisch zugesandter Verträge? Unsere AV-FAQ bringt Licht ins Dunkel!

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